Plastisch-ästhetische Chirurgie
Warum zum Plastischen Chirurgen?
Die Suche nach einem kompetenten Arzt ist eine heikle Angelegenheit, besonders wenn es um Operationen in Körperregionen geht, die wie beispielsweise das Gesicht, jederzeit sichtbar sind und nicht von Kleidung verdeckt werden können.
Die Deutsche Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) hat sich der Qualitätssicherung in der Plastischen Chirurgie verschrieben und fordert von seinen Mitgliedern konsequente Aus- und Weiterbildung.
Der Plastische Chirurg ist ein anerkannter Facharzt, mit einer Weiterbildungszeit von mindestens sechs Jahren und dementsprechenden Prüfungen. Die Weiterbildung zum Facharzt für Plastische Chirurgie beginnt nach dem Abschluss des Studiums der Humanmedizin mit dem Erhalt der Approbation als Arzt. In der Weiterbildungsphase muss der Arzt ca. 600 Operationen selbstständig unter Anleitung eines erfahrenen Plastischen Chirurgen durchführen. Nach diesen praktischen Erfahrungen und theoretischen Weiterbildungen muss der Arzt die Facharztprüfung an der jeweiligen Landesärztekammer ablegen. Erst dann erhält der Arzt offiziell den Titel "Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie". Diese Facharztbezeichnung gibt dem Patienten die Sicherheit, dass der Arzt auch für die Krankheitsbilder auf dem Gebiet der Plastischen Chirurgie ausgebildet wurde.
Es bleibt anzumerken, dass allein der Titel "Facharzt für Plastische Chirurgie" geschützt ist. Andere Bezeichnungen wie "Kosmetischer Chirurg", "Schönheitschirurg" oder "Ästhetischer Chirurg" sind keine geschützten Titel und können von jedem Arzt geführt werden, sagen allerdings nichts über ihre Aus- bzw. Weiterbildung aus.
Die DGPRÄC hat sich der Herausforderung zum Qualitätsmanagement in ihrem Fachgebiet gestellt und als ersten Schritt 1994 Weiterbildungsseminare für Assistenten in der Weiterbildung zum Facharzt für Plastische Chirurgie angeboten. Die Vereinigung fordert von den Assistenten während ihrer sechsjährigen Ausbildungszeit eine Teilnahme an mindestens 18 Seminaren, bevor sie zur Facharztprüfung zugelassen werden. Somit ist über die Vorgaben der Ärztekammer und ihrer Facharztprüfung hinaus durch die DGPRÄC-Weiterbildungsseminare ein weiteres internes Qualitätskriterium geschaffen worden.
Neben diesem Ausbildungsprogramm hat die DGPRÄC ein "Ärztliches Fortbildungsprogramm" für die schon ausgebildeten Fachärzte entworfen, um das Wissen, die Fertigkeiten und die beruflichen Leistungen aufrecht zu erhalten. Über einen Zeitraum von drei Jahren muss eine bestimmte Anzahl von Seminaren, Kongressen und Operationskursen etc. besucht werden.
Die jeweiligen Veranstaltungen werden entsprechend ihrer Wertigkeit mit einer definierten Anzahl von Punkten belegt, die nach drei Jahren zu einer vorgegebenen Mindestsumme zusammengezählt werden. Erfüllt ein Mitglied der DGPRÄC diese Auflagen nicht, kann es zum Ausschluss aus der Vereinigung kommen.
Durch dieses Aus- und Weiterbildungsprogramm wird eine Qualifizierung der Mitglieder der DGPRÄC auf breiter Basis erreicht. Neuere wissenschaftliche wie auch klinische Entwicklungen können von den Mitgliedern entsprechend schnell zum Wohle der Patienten umgesetzt werden.
Plastisch-Ästhetische Chirurgie
- Bauchdeckenstraffung
- Behandlung von Schlupfwarzen
- Brustvergrößerung
- Brustverkleinerung
- Faltenbehandlung
- Fettabsaugung
- Gynäkomastie
- Hyperhydrosis (vermehrtes Schwitzen)
- Lidstraffung
- Lipofilling
- Ohrmuschelanlegeplastik
Moderne Faltenbehandlung
- Botulinumtoxin
- Faltenunterspritzung mit Hyaluronsäure
Rekonstruktive Chirurgie
- Entfernung größerer Hauttumore und Defektdeckung
- Rekonstruktion nach Unfall oder Tumorrekonstruktion
- Versorgung chronischer Wunden
Verbrennungschirurgie
- Erstbehandlung bei Unfall
- Korrekturen von Narben/Funktionseinschränkungen